„In der Bundesrepublik Deutschland »Fremdarbeiter, «Gastarbeiter», «Asylbewerber» oder «Zuwanderer» zu sein bedeutete nie einfach nur einen anderen Pass zu haben. Einwanderer und Flüchtlinge waren stets sowohl einer institutionalisierten Diskriminierung wie einer alltäglichen sozialen Ausgrenzung und Geringschätzung ausgesetzt. Stillschweigend wurden sie als Angehörige einer prinzipiell »anderen« Kategorie Mensch betrachtet, die in Herkunft, Eigenschaften und Lebensweise von der »normalen« Bevölkerung abweiche. »Ausländer« – Sein wird in der Bundesrepublik nicht nur rechtlich, sondern auch sozial behandelt, als sei es genetisch festgelegt“ (Morgenstern 2001)
30.10.1961 – 30.10.2021
60 Jahre Anwerbeabkommen zur Entsendung von Arbeitskräften aus der Türkei nach Deutschland Vielen Dank an alle, die ihre Geschichte mit uns geteilt haben. Und danke an Nuran Kançok vom AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V. für die Unterstützung.